Bedingungen für die Aufnahme in unsere Pension
Das Wohl Ihrer Katze steht an erster Stelle

Oberstes Gebot zur Aufnahme zum Aufenthalt in unserer Katzenpension ist das ihre Katze/Kater frei von ansteckenden Krankheiten sein muss. Zum Nachweis das ihr Tier gesund ist wird eine Eingangsuntersuchung von einer der Tierärztinnen der anliegenden Tierarztpraxis vorgenommen. Dieser Service ist im Pensionspreis enthalten und dient der Sicherheit Ihrer Katze und auch der anderen Pensionsgäste.

  • Katzen bzw. Kater müssen kastriert sein sobald sie die Geschlechtsreife erlangt haben(in der Regel mit 6 Monaten).
  • Es werden ausschließlich gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpfte Katzen aufgenommen. Bei Erstimpfung muss nach 4 Wochen nachgeimpft werden bzw. worden sein. Bei Freigängern muss eine Tollwutimpfung nachgewiesen werden. Die Impfungen müssen mindestens 3 Wo. vor Beginn der Pensionszeit erfolgt sein und dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Zum Nachweis muss der Impfpaß mit eindeutiger Identifizierung des Tieres bei Pensionsantritt vorgelegt werden, außer die Impfungen sind aus praxiseigenen Unterlagen ersichtlich.
  • Jede Katze/Kater muss bei Antritt des Pensionsaufenthaltes parasitenfrei sein. Die Entwurmung muss in der letzten Woche gegen Spul-/Haken- und Bandwürmer erfolgt sein. Ein tierärztlicher Nachweis hierfür ist erforderlich. Ansonsten wird bei Eingangsuntersuchung eine nötige Flohbehandlung oder/und Entwurmung von uns vorgenommen und über die Praxis in Rechnung gestellt.

Wir behalten uns vor, angemeldete Katzen nicht aufzunehmen, wenn der Gesundheitszustand eine Übertragung von Krankheiten auf andere Gastkatzen erwarten lässt oder wenn kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden kann.